Die Umsetzung von §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist ein bedeutendes Thema in der Energiebranche und ein Fokusthema auf der powercloud Roadmap. Wir bereiten uns darauf vor, die steigende Anzahl steuerbarer Ressourcen effizient zu managen. Durch §14a EnWG wird Verteilnetzbetreibern ermöglicht, flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu steuern. Ziel ist es, Netzengpässe zu vermeiden, die Netzstabilität zu gewährleisten und Investitionen in aufwendige Netzverstärkungen zu minimieren.
Alle ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommenen Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen unterliegen der Steuerung nach §14a EnWG. Ältere Anlagen genießen Bestandsschutz, können aber freiwillig in das neue Steuerungsmodell wechseln. Zu beachten ist jedoch, dass mit dem Wechsel der Bestandsschutz dauerhaft entfällt und eine Rückkehr zur vorherigen Regelung nicht mehr möglich ist. Die Regelung sieht vor, dass Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf eine Leistung von 4,2 kW drosseln können. Für die Endkund:innen wird diese Flexibilität durch reduzierte Netzentgelte oder pauschale Rabatte honoriert. Anlagen, bei denen eine Steuerung technisch nicht möglich ist, sind von einer Reduzierung des Netzentgeltes nach § 14a ausgenommen.
Aber wie genau wird das Netzentgelt reduziert?
Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, wird in der powercloud eine modulare Struktur für die Netzentgeltreduzierung implementiert. Dabei stehen zwei, später drei Module zur Auswahl.
Das erste Modul, die pauschale Netzentgeltreduzierung, wird automatisch bei der Erstanmeldung gewählt. Es basiert auf einer einheitlichen Berechnungsformel, die von der Bundesnetzagentur vorgegeben wird, und ermöglicht die Abrechnung des gesamten Haushaltsstroms über denselben Zähler. Dieses Modul ist in der Grundversorgung verfügbar und bietet eine einfache Möglichkeit zur Reduzierung der Netzentgelte.
Das zweite Modul sieht eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises vor. Es erfordert jedoch einen separaten Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Hierbei wird der Arbeitspreis des Netzentgelts um 40 % reduziert, während der Grundpreis vollständig entfällt. Dieses Modul ist nicht in der Grundversorgung verfügbar und erfordert eine aktive Wahl durch die Nutzer:innen.
Das dritte Modul, das sich aktuell in der Entwicklung befindet, stellt ein Anreizmodul mit zeitvariablen Netzentgelten dar. Neben der pauschalen Reduzierung aus Modul 1 wird der Arbeitspreis hierbei nach Zeitzonen gestaffelt, die in Standard-, Hoch- und Niedertarife unterteilt sind. Dieses Modul setzt ein intelligentes Messsystem voraus und bietet zusätzliche Flexibilität, ist jedoch ebenfalls nicht in der Grundversorgung verfügbar. Das Modul 3, §14a EnWG, tritt offiziell ab dem 01. April 2025 in Kraft.
Ein Wechsel zwischen den Modulen ist jederzeit möglich, wird jedoch erst nach Bestätigung durch den zuständigen Netzbetreiber wirksam. Die Umstellung erfolgt Tag genau und hat keine rückwirkenden Auswirkungen auf die Abrechnung.
Regulatorische Anforderungen optimal erfüllen
powercloud stellt auch hier durch regulatorische Updates sicher, dass die neuen Anforderungen aus §14a EnWG effizient und reibungslos umgesetzt werden. Durch eine intuitive Benutzeroberfläche und eine nahtlose Integration der drei Module wird es unseren Kunden erleichtert, die Steuerungsoptionen anzubieten und zu verwalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Skalierbarkeit, um die steigende Anzahl steuerbarer Ressourcen effektiv zu managen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an gesetzliche Änderungen garantiert, dass alle Beteiligten optimal unterstützt werden.