- Inhalte von Strom- und Gasrechnungen ändern sich
- Endkunde kann zukünftig Rechnungszeiträume bestimmen
- Neue Informationen innerhalb der Vertragsbestätigung
(powercloud, Offenburg, 12/07/2021) Die Zielsetzung ist klar: Mit zahlreichen Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) will die Politik die Rechte der Verbraucher und deren Teilnahme am Strommarkt stärken – so sollen die Kunden der Energieversorgungsunternehmen (EVU) beispielsweise bei Vertragsabschlüssen besser informiert sowie regelmäßiger über ihren Energieverbrauch aufgeklärt werden. Am 24. Juni wurde die Novelle des EnWG im Bundestag verabschiedet. Was bedeuten die Änderungen nun für die Prozesse in den EVU? Detaillierte Antworten dazu liefern Experten von X-impuls und powercloud.
Insgesamt gibt es eine große Zahl von Anpassungen im EnWG, mit denen eine EU-Richtlinie in nationales Recht überführt wird. Die Bandbreite reicht von Vorgaben zur Regulierung des Wasserstoffnetzes über Änderungen an der Stromnetzzugangsverordnung bis zu Korrekturen am „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“. Für die Verantwortlichen bei den EVUs sind neue Formulierungen in den Paragraphen 40 und 41 des EnWG besonders interessant: Sie regeln den Inhalt von Strom- und Gasrechnungen sowie die Ausgestaltung der Energielieferverträge mit den Verbrauchern. Wie komplex sind diese Korrekturen? „Vielfach geht es scheinbar nur um einzelne Worte und Nebensätze, die dem Gesetzestext hinzugefügt werden. Sie führen im Endergebnis aber dazu, dass die EVUs eine ganze Reihe von Details überprüfen und ihre Prozesse verändern müssen“, erklärt Beatrix Moritz, Senior Managing Consultant bei der X-Impuls AG. Dabei geht es nicht nur um neue Anforderungen im powercloud “Core”, sondern auch um die angeschlossenen Systeme, wie zum Beispiel das Output Management „Es gilt beispielsweise, verschiedene Informationen auf den Rechnungen gemäß Paragraph 40 zu präzisieren. Außerdem verändern sich unter Umständen die Rechnungszeiträume, denn der Endkunde kann zukünftig die Abstände zwischen den Abrechnungen und sogenannten Rechnungsinformationen bestimmen. Und: Es gibt alleine in diesem Themenbereich noch viele weitere Angleichungen.“
Darüber hinaus ist für die EVUs auch der überarbeitete Paragraph 41 interessant, der die „Energielieferverträge mit Letztverbrauchern“ regelt und dabei neue Informationen innerhalb der Vertragsbestätigung einfordert. Zudem verändert sich die Ausgestaltung von Energielieferverträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. „Man muss tatsächlich viele Details beachten. Bereits beim ersten Blick auf das neue EnWG wird deutlich, dass bei den EVUs ein größerer Handlungsbedarf entsteht“, erklärt Sam Schubert, Product Manager bei den Billing-Spezialisten von powercloud. „Mit diesem Webinar wollen wir gemeinsam mit unserem Partner X-impuls eine gezielte Hilfestellung für alle Interessenten anbieten und umfassend über das Gesetz aufklären. Wir freuen uns auf das Gespräch mit den Teilnehmern am 16. Juli.“
Über X-impuls
X-impuls verbindet IT & Business. Die X-impuls AG ist ein innovatives und agiles Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Energiewirtschaft. Unser Team von mehr als 20 Mitarbeitern ist hochqualifiziert, motiviert und arbeitet mit Herzblut daran, die beste Lösung für unsere Kunden zu ermöglichen. Unsere Kernkompetenzen liegen in der Management- und IT-Beratung sowie der Digitalen Transformation.